Vorsorgeauftrag

Um alle wichtigen Bereiche Ihres Lebens in maximaler Selbstbestimmung zu regeln, genügt eine Patientenverfügung nicht. Der Netnotar bietet Ihnen deshalb die Möglichkeit, einen Vorsorgeauftrag zu errichten.

Vorsorgeauftrag – wann nötig?

Handlungsunfähigkeit, sei dies wegen Krankheit, Unfall oder Alter, kann jeden treffen. Mit einem Vorsorgeauftrag können Sie für diese Fälle vorsorgen.

Im Vorsorgeauftrag lassen sich verbindliche Regelungen betreffend die Personensorge und die Vermögenssorge festhalten. Mit der Festlegung von klaren Weisungen stellen Sie sicher, dass diese Tätigkeiten auch weiterhin in Ihrem Sinne und Interesse wahrgenommen werden.

Ihr festgehaltener Wille ist für die KESB im Falle des Verlusts Ihrer Urteilsfähigkeit grundsätzlich verbindlich. Sie behalten auf diese Weise ein möglichst hohes Mass an Selbstbestimmung.

Unterschiede zur Patientenverfügung

In der Patientenverfügung können Sie lediglich festlegen welchen medizinischen Massnahmen Sie im Fall Ihrer Urteilsunfähigkeit zustimmenoder nicht zustimmen. Sie können damit aber keinen Einfluss auf Ihre Vermögenssorge nehmen. Regelmässig wird die KESB diese Aufgabe übernehmen. Kümmern Sie sich deshalb rechtzeitig darum, dass ihre privaten Angelegenheiten von einer Person Ihres Vertrauens wahrgenommen wird.

Vorteile eines Vorsorgeauftrags

  • Sie können eine Vertrauensperson mit der Personensorge beauftragen. Sie wird sich im Falle Ihrer Urteilsunfähigkeit um Ihre Pflege kümmern.
  • Sie können eine Vertrauensperson mit der Vermögenssorge beauftragen. Sie wird sich im Falle Ihrer Urteilsunfähigkeit um die Verwaltung Ihres Vermögens kümmern.
  • Sie können den Auftrag jederzeit abändern oder widerrufen.
  • Sie können Ihren Beauftragten verbindliche Weisungen erteilen, was sie bei ihrem Auftrag zu beachten haben.
  • Die getroffenen Regelungen sind für die KESB grundsätzlich verbindlich.
  • Sie stellen sicher, dass auch im Falle Ihrer Urteilsunfähigkeit Ihrem Willen Rechnung getragen wird.

Vorsorgeauftrag nach Mass

Bei Netnotar können Sie kostengünstig einen auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Vorsorgeauftrag errichten. Sie wählen Ihre Vertrauensperson für die Personensorge und die Vermögenssorge. Diesen Beauftragten erteilen Sie zudem Weisungen. So stellen Sie sicher, dass im Falle Ihrer Urteilsunfähigkeit Ihnen nahestehende Personen entscheiden und nicht die KESB.

* zuzüglich 8,1% MWST und amtliche Gebühren